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Ehrenordnung des Senats der AKG
§ 1 Grundsätzliches und Begriffsbestimmungen
Der AKG-FV kann in Anerkennung für langjährige
ununterbrochene Mitgliedschaft oder besonderer
Verdienste
und Anlässe Ehrungen verleihen.
Folgende Ehrungen sind vorgesehen:
- Ehrenurkunde / Ehrenstern / Ehrensenator
- Verdienstmedaille
- Besondere Ehrung
§ 2 Ehrenurkunde / Ehrenstern / Ehrensenator
Diese Ehrung ist nur für Mitglieder vorgesehen.
Die
notwendigen Wartezeiten rechnen ab Mitgliedschaft.
Die Ehrung
erfolgt auf dem Senatsorden in Form von Sternen auf dem Senatsorden.
1. Die Verleihung der Ehrenurkunde mit einem
Stern setzt in der Regel 11-jährige Mitgliedschaft
voraus.
2. Die Verleihung der Ehrenurkunde mit einem
weiteren Stern setzt in der Regel eine
22-jährige Mitgliedschaft voraus.
3. Die Verleihung der Ehrenurkunde mit einem
weiteren Stern setzt in der Regel eine
33-jährige Mitgliedschaft voraus.
4. Die Verleihung des Titels Ehrensenator mit
Urkunde setzt in der Regel eine
33-jährige Mitgliedschaft und eine mehrjährige
Vorstandsarbeit voraus.
§ 3 Verdienstmedaille
Diese Ehrung ist für Personen oder juristische Personen
vorgesehen, die sich in besonderer und
herausgehobener Weise um das Wohl des Karnevals in Ahrweiler verdient
gemacht haben.
§ 4 Besondere Ehrung
Besondere Ehrungen sind Ehrungen durch andere
Organisationen, unter Anderen z.B.
RKK (Regionalverband
Karnevalistischer
Korporationen).
§ 5 Antrag und Entscheidung
Vorschläge für Ehrungen kann jedes Mitglied beim
Vorstand einreichen.
Die Entscheidung über eine Ehrung liegt beim Vorstand.
Besondere Ehrungen werden durch den Vorstand bei der
entsprechenden Organisation beantragt.
Ehrungen erfolgen in der Regel auf der
Jahreshauptversammlung.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Ehrenordnung wurde am 31.10.2007 bei der
Jahresversammlung bestätigt.
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