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Förderverein Senat 
Ahrweiler  Karnevals-Gesellschaf1863 e.V.

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Beitragsordnung

§ 1      Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§ 2      Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Gebühren und Umlagen

 

§3:      Beitrag
Der jährliche Beitrag beträgt: 70,00 €. Er dient zur Abdeckung anfallender Kosten für die Mitgliederbetreuung und ist nicht spendenfähig.

 

§ 4:     Bringschuld
Der in § 3 genannte Betrag ist eine Bringschuld und wird grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Der festgesetzte Betrag wird am 15. Februar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.

 

§ 5:     Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde am 23. Oktober 2015 von der Mitgliederversammlung genehmigt und tritt in Kraft.

Historie
23.10.15: Beitragsordnung; einstimmig dafür
24.10.14: Beitragsordnung; einstimmig dafür
24.10.08: Beitragsordnung; mehrheitlich dafür
04.02.09: Ergänzung §2; Ehrenmitglieder; Vorstandbeschluss einstimmig

 

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Stand: 17.05.16