Beitragsordnung
§ 1
Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Gebühren
und Umlagen
§3: Beitrag
Der jährliche Beitrag beträgt: 70,00 €. Er dient zur Abdeckung anfallender
Kosten für die Mitgliederbetreuung und ist nicht spendenfähig.
§ 4: Bringschuld
Der in § 3 genannte Betrag ist eine Bringschuld und wird grundsätzlich
im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
Der festgesetzte Betrag wird am 15. Februar des folgenden Jahres
erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
§ 5:
Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde am 23. Oktober 2015 von der
Mitgliederversammlung genehmigt und tritt in Kraft.
Historie
23.10.15: Beitragsordnung; einstimmig dafür
24.10.14: Beitragsordnung; einstimmig dafür
24.10.08: Beitragsordnung; mehrheitlich dafür
04.02.09: Ergänzung §2; Ehrenmitglieder; Vorstandbeschluss einstimmig
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